Etwa behördlicher Datenschutzbeauftragter
sicherlich kann er Dasjenige aber nicht pro private zwecke. er darf ausschließlich mit den Datensammlung aus beruflichen gründen darauf nach greifen ebenso ebendiese bearbeiten bzw nutzen
Ich habe es derzeit mit zwei Datenschutzbeauftragen von Behörden zu tun, die beide Bemüh